Kfz-Gutachten · Haftpflichtschaden · Unfallregulierung
Bei einem Haftpflichtschaden (also wenn Sie nicht schuld sind) übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten für das Gutachten. Sie müssen nichts vorstrecken oder selbst bezahlen.
Wichtig: Das gilt nur bei Haftpflicht bei, einem Kaskoschaden (eigener Schaden) entscheidet Ihre Police, ob und wie gezahlt wird.
Darf ich meinen eigenen Gutachter beauftragen?
Ja, bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie das uneingeschränkte Recht, einen freien, unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Sie sind nicht verpflichtet, den Gutachter der Versicherung zu akzeptieren. Dieses Recht ist gesetzlich geschützt (BGH-Rechtsprechung) und nicht abhängig von Ihrer eigenen Versicherung.
Gilt bei Haftpflichtschäden auch eine Werkstattbindung?
Nein. Werkstattbindung ist eine Klausel aus Ihrer Kaskoversicherung (also bei selbst verschuldeten oder nicht haftpflichtrelevanten Schäden). Bei einem unverschuldeten Unfall entscheiden allein Sie, ob und wo Sie reparieren lassen, oder ob Sie sich den Betrag auszahlen lassen.
Was muss ich direkt nach dem Unfall tun?
Unfallstelle sichern
Polizei rufen (vor allem bei Personenschaden)
Fotos & Beweise sichern
Kontaktdaten & Kennzeichen notieren
Sofort einen unabhängigen Gutachter kontaktieren, idealerweise noch am Unfalltag
Schaden bei der gegnerischen Versicherung melden (wir helfen Ihnen dabei)
Warum ist ein unabhängiges Gutachten so wichtig?
Das Gutachten ist die Grundlage für Ihre Ansprüche:
Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall, Restwert / Wiederbeschaffungswert
Ein versicherungsnahes Gutachten kann gekürzt sein, ein freier Sachverständiger sichert Ihre vollständigen Rechte.
Brauche ich einen Anwalt?
Bei einem unverschuldeten Unfall empfehlen wir dringend einen Anwalt für Verkehrsrecht, vor allem, wenn die Versicherung kürzt oder es Unklarheiten gibt.
Die Kosten übernimmt die gegnerische Versicherung, wenn Sie nicht schuld sind. Wir vermitteln Ihnen gerne erfahrene Partneranwälte.
Bekomme ich einen Mietwagen?
Ja, wenn Ihr Auto nicht mehr fahrbereit ist, haben Sie Anspruch auf:
Mietwagen für die Reparaturdauer, oder
Nutzungsausfallentschädigung, wenn Sie auf einen Mietwagen verzichten
Die Höhe richtet sich nach Fahrzeugklasse und Ausfalldauer, wir klären das mit der Versicherung für Sie.
Kann ich mir den Schadenbetrag auch auszahlen lassen? (Fiktive Abrechnung)
Ja das nennt sich fiktive Abrechnung.
Sie lassen Ihr Fahrzeug nicht reparieren, sondern erhalten den im Gutachten ermittelten Netto-Betrag (ohne MwSt.). Sie können aber auch reparieren lassen, dann wird nach Rechnung abgerechnet. Wir beraten Sie gerne, was in Ihrem Fall sinnvoll ist.
Muss ich meine eigene Versicherung informieren?
Ja, Sie sollten den Unfall auch Ihrer eigenen Versicherung melden, rein aus Transparenzgründen.
Die Schadenregulierung selbst erfolgt aber ausschließlich über die gegnerische Versicherung, wenn Sie nicht schuld sind.
Was passiert, wenn die Versicherung kürzen will?
Versicherungen prüfen oft kritisch oder versuchen, Positionen zu streichen.
Deshalb ist ein vollständiges, nachvollziehbares Gutachten wichtig, und ein Anwalt, der Ihre Ansprüche durchsetzt. Wir arbeiten eng mit Fachanwälten zusammen und koordinieren die gesamte Abwicklung für Sie.
Kontakt
Montag - Freitag: 08:00 - 18:00
Samstag - Sonntag: 08:00 - 17:00
24h erreichbar im Notfall
0176 20551860
info@sv-weinberg.de
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